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(8) Handelsaktiva


Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente und sonstige Handelsbestände werden unter Anwendung von IAS 39 zum Fair Value am Bilanzstichtag bewertet. Als Fair Value fungiert bei börsennotierten Instrumenten der Börsekurs. Für nicht börsennotierte Instrumente wird die Bewertung auf Grundlage der Barwertmethode (Barwert der abgezinsten zukünftigen Zahlungsströme) oder an Hand geeigneter Optionspreismodelle (Wert, der sich unter Anwendung von Optionspreisformeln nach Garman-Kohlhagen, Black-Scholes bzw. des Hull-White-Modellansatzes ergibt) vorgenommen. Alle Ergebnisse aus diesen Positionen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsergebnis ausgewiesen. Für die Messung des Marktrisikos wird der Value at Risk (VaR) nach einem Modell berechnet, dem ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von 1 Tag zugrunde liegen. Es bestehen VaR-Limits für das Zinsrisiko, das Aktienkursänderungsrisiko und das Währungsrisiko. Für das bankaufsichtliche Meldewesen wird das Standardverfahren angewandt. Zinsänderungsrisiken, die sich außerhalb der Handelsaktivitäten ergeben, werden laufend über den Value at Risk des Bankbuches und Zinssimulationen analysiert.

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