Die Bilanzierung und Berechnung von Ertragsteuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12. Laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den lokalen Steuersätzen bewertet. Steuerforderungen werden in der Position Übrige Aktiva, Steuerverpflichtungen unter den Positionen Übrige Passiva oder Rückstellungen ausgewiesen. Für die Berechnung latenter Steuern wird das Liability-Konzept angewendet, wobei alle temporären Unterschiedsbeträge berücksichtigt werden. Dieses vergleicht die Wertansätze der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-Bilanz mit den Wertansätzen, die für die Besteuerung des jeweiligen Konzernunternehmens zutreffend sind. Abweichungen in diesen Wertansätzen führen zu temporären Wertunterschieden, für die – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auflösung – aktive oder passive Steuerlatenzen zu bilden sind. Latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen werden dann aufgerechnet, wenn sie je Gesellschaft gegenüber demselben Steuergläubiger bestehen. Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden bilanziert, wenn wahrscheinlich ist, dass diese durch künftige Gewinne verbraucht werden.
(17) Laufende und Latente Steuern
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