Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder werden jährlich von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) in Übereinstimmung mit IAS 19 berechnet. Als biometrische Grundlagen wurden die „AVÖ 1999-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Die wesentlichsten Parameter sind ein Rechnungszinssatz von 4,75 % (Vorjahr 4,95 %), eine Steigerungsrate der Aktivbezüge und Pensionszahlungen von 2,0 %, ein Karrieretrend von 1,5 %, eine Fluktuationsrate von 4,5 % bei Dienstverhältnissen mit Abfertigungsanspruch, eine Fluktuationsrate von 9,0 % bei Dienstverhältnissen ohne Abfertigungsanspruch sowie ein unverändert angenommenes Pensionsantrittsalter für Frauen von 60 Jahren und für Männer von 65 Jahren unter Anwendung der ASVG-Übergangsbestimmungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2003. Da die Pensionsansprüche von MitarbeiterInnen in Vorjahren auf eine Pensionskasse übertragen worden sind, beinhaltet die Rückstellung nunmehr Ansprüche von zum Zeitpunkt der Übertragung bereits in Pension befindlichen MitarbeiterInnen sowie Ansprüche von aktiven MitarbeiterInnen für Invalidität und Witwenpensionen. Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche gebildet. Für die Auszahlung von Jubiläumsgeldern an MitarbeiterInnen wird eine Jubiläumsgeldrückstellung gebildet. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen jeweiligen Inanspruchnahme gebildet.
Verlauf: Soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit Marktchancen Entwicklung Kommunen Die Investkredit-Gruppe Eigenkapital Handelsaktiva Bericht des Aufsichtsrates Willkommen Personalrückstellungen
(16) Personalrückstellungen
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